B196 - Motorradfahren mit Autoführerschein
B196 – NEU ab 2020 • Motorradfahren mit Autoführerschein
A1 Upgrade4 zum Autoführerschein (B196) OHNE Prüfung
Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach §15 FeV ist nicht möglich.
Voraussetzung:
Mindestalter 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten heißt, 10 Fahrstunden á 45 Minuten.
Davon 5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrten und 4 Fahrstunden á 45 Minuten Autobahnfahrten.
KEINE
Theorieprüfung erforderlich
KEINE
Praxisprüfung erforderlich
In der Fahrschule persönlich anmelden und die Ausbildung absolvieren. Danach mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen. Möglich, dass das Amt auch einen neuen Sehtest sowie den Erste Hilfe Schein verlangt.
Jeweils 4 x 90 Minuten zum klassenspezifischen Theorieunterricht kommen,
dort mit dem Fahrlehrer 5 Termine zu je 90 Minuten Fahrunterricht ausmachen LOSFAHREN
Kosten: 749,- Euro zzgl. Behördengebühr, evtl. neues Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Schein