Begleitetes Fahren mit 17

Seit 2005 läuft der Modellversuch „Begleitetes Fahren”.

Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland fahren darf.

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein. Sie darf maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.

So gehts:

Frühestens mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden, Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B machen. Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen.

Maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen. Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland. Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen T und L auch alleine gefahren werden. Der KFZ-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für “Begleitetes Fahren” verwendet wird. 

Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der junge Fahrer, die Begleitperson soll nur als beratender Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt